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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2012 - 3 L 417/11   

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https://dejure.org/2012,82298
OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2012 - 3 L 417/11 (https://dejure.org/2012,82298)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.07.2012 - 3 L 417/11 (https://dejure.org/2012,82298)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 3 L 417/11 (https://dejure.org/2012,82298)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 28 Abs. 1 a, AufenthG § 60 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 5 Abs. 2
    Syrien, Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit, regimefeindliche Gesinnung, illegale Ausreise, unerlaubte Ausreise, Asylantrag, Antragstellung als Asylgrund, Asylantragstellung, Auslandsaufenthalt, Rückkehr, Rückkehrgefährdung, Gruppenverfolgung, subjektive ...

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2012 - 3 L 417/11
    Erst in dem (erfolglosen) Abschluss eines Erstverfahrens liegt eine entscheidende zeitliche Zäsur; für nach diesem Zeitpunkt selbst geschaffene Nachfluchtgründe wird ein Missbrauch der Inanspruchnahme des Flüchtlingsschutzes in der Regel vermutet (BVerwG, Urt. v. 18.12.2008 - 10 C 27.07 -, NVwZ 2009, 730).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2012 - 3 L 417/11
    Dann handelt es sich um eine in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21.04.2009 - 10 C 11.08 -, NVwZ 2009, 1237 m. w. N.) als Gruppenverfolgung bezeichnetes Verfolgungsgeschehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 14 A 2708/10

    Bestehen einer Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 2 AufenthG bei Abschiebung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2012 - 3 L 417/11
    Die Gefahrendichte ist also nicht mangels hinreichender Referenzfälle zu verneinen, vielmehr kann sie nur nicht durch Referenzfälle nachgewiesen werden, weil die deutschen wie auch andere europäische Behörden Abschiebungen nach Syrien zur Zeit nicht vornehmen (so ausdrücklich zur Gefahr der Folter im Rahmen von Verhören: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.02.2012 - 14 A 2708/10.A -, juris).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96

    Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2012 - 3 L 417/11
    Löst die Zugehörigkeit zum Kreis der Vertreter einer bestimmten politischen Richtung, wie hier, nicht bei jedem Gruppenangehörigen unterschiedslos und ungeachtet sonstiger individueller Besonderheiten, sondern nur nach Maßgabe weiterer individueller Eigentümlichkeiten die Verfolgung des Einzelnen aus, so kann hiernach eine "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" vorliegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.02.1996 - 9 B 14.96 -, DVBl 1996, 623 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 20.91

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Erforderlichkeit einer Reise des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2012 - 3 L 417/11
    Einen objektiven und nicht einen subjektiven Nachfluchttatbestand stellt daher der Wandel in der politischen Einstellung des Heimatstaats gegenüber einer regimekritischen Organisation dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 20.91 -, juris).
  • VG Augsburg, 12.03.2013 - Au 6 K 12.30376

    Asylbewerber syrischer Staatsangehörigkeit; Teilnahme an Demonstrationen;

    Es werde auf das Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 17. Juli 2012 (Az. 3 L 417/11) Bezug genommen.

    c) Auch Berücksichtigung der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt vom (laut juris) 18. Juli 2012 (Az. 3 L 417/11) droht dem Kläger nach Auffassung des Gerichts allein wegen seiner Asylantragstellung und seines Auslandsaufenthalts keine Verfolgung.

  • VG Göttingen, 25.07.2013 - 2 A 652/12

    Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-II-Verordnung; Italien; Wiederaufnahme

    Das OVG Magdeburg ist bereits in seinem grundlegenden Urteil vom 17.07.2012 - 3 L 417/11 - (Asylmagazin 2013, 30) unter Auswertung aller damals zugänglichen Erkenntnismittel zu dem Schluss gekommen, dass nach Syrien zurückkehrende Personen, die illegal ausgereist sind, im Ausland einen Asylantrag gestellt haben und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten haben, ungeachtet einer oppositionellen Haltung - die ihnen allerdings unterstellt wird - von einer Verfolgung bedroht sind, die damit beginnt, dass sie bereits am Flughafen Damaskus zunächst durch die Geheimdienste intensiv befragt werden, wobei sich diese Befragung über mehrere Stunden hinziehen kann, dass es zu Folter und willkürlichen Verhaftungen kommen kann, wobei ein bestimmter Verfolgungsmodus nicht erkennbar ist.
  • VG Düsseldorf, 08.10.2013 - 17 K 4637/13

    Rechtsstellung als Ausländer bei der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Nichts anderes folgt aufgrund der davon abweichenden Beurteilung durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, vgl. etwa OVG LSA, Urteil vom 17. Juli 2012 - 3 L 417/11 -, juris.
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